1b MuSchG über die Beschäftigung einer stillenden Mutter gemäß § 27 (1) Nr. Neu: Nutzen Sie auch unser online ausfüllbares Formular. Es soll nicht dazu kommen, dass Frauen durch Schwangerschaft und Stillzeit Nachteile im Berufsleben erleiden oder dass die selbstbestimmte Entscheidung einer Frau über ihre Erwerbstätigkeit verletzt wird. gemäß § 27 (1) Nr. 1 Mutterschutzgesetz Ansprechpartner/in im Betrieb Name: Funktion: Telefon: I. Angaben zur schwangeren / stillenden Frau Vor- und Zuname Entbindungstermin II.Angaben zum bisherigen Arbeitsplatz Beruf / Tätigkeit Das Arbeitsverhältnis ist über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau gemäß § 27 Mutterschutzgesetz für Arbeitnehmerinnen Blatt1von3 ... War die Beschäftigte Lärm über 80 dB(A) oder impulshaltigen Geräuschen ausgesetzt? 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ... soweit noch keine Mitteilung über die Schwangerschaft erfolgt ist) 4. Startseite > Umwelt, Gesundheit, Arbeitsschutz > Arbeitsschutz > Arbeitsschutz und Betriebssicherheit > Mutterschutz: Mitteilungen zur Beschäftigung einer Schwangeren > … MITTEILUNG ÜBER DIE BESCHÄFTIGUNG EINER SCHWANGEREN ODER STILLENDEN FRAU gem. 2a MuSchG zu § 5 (2) MuSchG über die schulische/ hochschulische Ausbildung einer schwangeren oder stillenden Frau in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau nach § 27 Abs. 1 Nr. Bei einem Leiharbeitsverhältnis müssen sowohl Entleiher als auch Verleiher eine Meldung an das für Sie jeweils zuständige Gewerbe-aufsichtsamt übermitteln. Für die Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau an das LAGuS sollte das unten angefügte Formular verwendet werden. 2 Mutterschutzgesetz Arbeitgeber / Gleichgestellte (Name, Anschrift) Datum An die Bezirksregierung - Dezernat 56 - Name, Vorname (der schwangeren oder stillenden Frau) Zusätzlich hat der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten. Hinweise zum Formular: Diese Anwendung ist für den PC optimiert und derzeit für Tablets nicht geeignet. Hinweise . entscheidet im Regierungsbezirk über Anträge zur Ausnahme vom Verbot der Beschäftigung von Schwangeren und Stillenden. 1a MuSchG über die Beschäftigung einer werdenden Mutter gemäß § 27 (1) Nr. Hinweis: Die Benachrichtigung über die Beschäftigung einer stillenden Frau ist erforderlich, sofern die Schwangerschaft nicht mitgeteilt wurde. Schutzmaßnahmen festlegen Angaben zum bisherigen Arbeitsplatz / Tätigkeit der Frau bei Bekanntwerden der Schwangerschaft Die nachstehenden Angaben dienen zur Vermeidung von Rückfragen gemäß § 27 Abs. Der Mutterschutz sichert das Einkommen in der Zeit, in der eine Beschäftigung verboten ist. Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau gemäß § 27 Abs. Auch müssen Arbeitgeber/innen Müttern die zum Stillen … Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau gemäß § 27 Abs. Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nur diejenigen Tätigkeiten ausüben lassen, für die er die Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorgenommen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat. Mitteilung über die Beschäftigung schwangerer und stillender Frauen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster) Mitteilung über die Tätigkeit einer schwangeren oder stillenden Schülerin oder Studentin (pdf, 553 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster) Checkliste Gefährdungsbeurteilung (pdf, 119 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster) Er wirkt anderen Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen. Auch hierfür steht ein Formular auf dem Bayern-Portal zur Verfügung. Für die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr außerhalb einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung ist eine behördliche Genehmigung erforderlich (siehe § 28 MuSchG). 1 MuSchG nachkommen. So gelten zum Beispiel für bestimmte Zeiten und Tätigkeiten vor und nach einer Geburt Beschäftigungsverbote. So kann der Arbeitgeber unverzüglich seinen Mitteilungspflichten gemäß § 27 Abs. § 27 Abs. 1 Buchstabe b MuSchG) (entfällt, wenn bereits eine Benachrichtigung über die Schwangerschaft nach Nummer 1 vorgenommen wurde) Name, Vorname , Anschrift der stillenden Mutter Entbindungstag Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau nach § 27 Mutterschutzgesetz Aktenzeichen

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